Braucht das Strafrecht eine „Kritik der Gewalt“?[1]
Gewalt ist der Ausgangspunkt des Strafens. Zugleich ist das Strafen selbst die Ausübung staatlicher Gewalt. Das Strafrecht muss sich daher der Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegiff immer wieder stellen. Der Beitrag…