„[D]ass in ihr scharfe politische Gegner [und Gegnerinnen] sich zu wissenschaftlicher Arbeit zusammenfinden“ .

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns sehr, Ihnen die erste Ausgabe der Neuen Strafrechtswissenschaft (NSW) vorstellen zu dürfen. Mit dieser und allen folgenden Ausgaben verbinden wir den eben zitierten Wunsch Webers` – dass also diese Zeitschrift eine Plattform für einen offenen und zugänglichen wissenschaftlichen Austausch werden möge.
Die thematische Ausrichtung der NSW wird schwerpunktmäßig auf der Diskussion grundlegender Fragestellungen der Strafrechtsdogmatik, Strafrechtsgeschichte, (Straf-)Rechtsphilosophie oder des Strafprozessrechts liegen. Ein besonderes Anliegen ist es, die in den letzten Jahren aufgekommene Debatte über Gegenwart und Zukunft der deutschen Strafrechtswissenschaft aufzugreifen. Darüber hinaus bietet die NSW ausdrücklich auch ein Forum für Beiträge, die das Nebenstrafrecht bzw. interdisziplinäre Gebiete betreffen, wie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das Jugendstrafrecht, die Kriminologie und die Rechtssoziologie. Die erste Ausgabe der NSW ist hinsichtlich dieses thematischen Horizonts exemplarisch und greift nicht nur die erwähnte Frage nach der Natur der Strafrechtswissenschaft auf, sondern behandelt daneben Probleme des Kernstrafrechts, strafrechtliche Herausforderungen in Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft und die Frage nach möglichen Grenzen eines modernen Strafrechts.
Bei der Umsetzung unserer Idee von einer offenen und zugänglichen Plattform für den strafrechtswissenschaftlichen Austausch geht die NSW neue Wege – sie erscheint sowohl im Open-Access-Format als auch unter Verwendung eines Double-Blind-Peer-Review-Verfahrens.
Die Entscheidung für ein Open-Access-Modell abseits einer Verlagsbindung basiert auf der Überzeugung, dass Wissen frei zugänglich sein sollte. Gerade in der aktuellen Zeit, in der das Strafrecht mit neuer Vehemenz zum Gegenstand politischer Debatten wird, sollten die Überlegungen und Ergebnisse der Strafrechtswissenschaft nicht hinter einer „Paywall“ verborgen bleiben und so die Divergenzen zwischen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskursen weiter verstärken. Dies gilt umso mehr, wenn die Personen, die diese Überlegungen anstellen, wie hier in Deutschland durch die öffentliche Hand finanziert werden. Gleichzeitig ist auch der internationale wissenschaftliche Austausch auf eine Zugänglichkeit wissenschaftlicher Ideen und Konzepte angewiesen. Sprachhürden verlieren in Zeiten von „DeepL“ und „Google Translate“ an Bedeutung – diese Entwicklung könnte auch die Strafrechtswissenschaft in noch größerem Maße nutzen.
Beispiele von Open-Access-Strukturen in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft – etwa die ZfIStW (vormals ZIS) oder der Verfassungsblog – bilden bislang die Ausnahme. In anderen Ländern und anderen Wissenschaftsdisziplinen dagegen ist die Verbreitung von open-access-Strukturen schon weit fortgeschritten. Wir freuen uns, dass wir mit Hilfe einer Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unseren Beitrag dazu leisten können, diese Entwicklung in der deutschsprachigen Strafrechtswissenschaft voranzubringen. Unsere Strukturen sichern den Leserinnen und Lesern sowie den Autoren und Autorinnen der NSW einen dauerhaft kostenfreien Zugang; Entwicklungen, wie eine in anderen Disziplinen bereits übliche Veröffentlichungsgebühr für Autorinnen und Autoren, widersprechen unserer Idee von Open-Access.
Auch die Einführung eines Double-Blind-Peer-Review-Verfahren fördert unserer Überzeugung nach das das Ziel einer offenen und zugänglichen Plattform für den strafrechtswissenschaftlichen Diskurs. International sowie in den meisten anderen wissenschaftlichen Disziplinen gehören Double-Blind-Peer-Review-Verfahren mittlerweile zum wissenschaftlichen Standard. Die Entscheidung über die Annahme von Beiträgen treffen nicht die jeweiligen Herausgeberinnen und Herausgeber, sondern Gutachterinnen und Gutachter. Diese kennen die Identität der Autorinnen und Autoren nicht und vice versa – daher „double blind“. Diese Anonymität während des Begutachtungsprozesses soll sicherzustellen, dass die Qualität des Beitrags im Vordergrund steht, und Faktoren etwa wie der wissenschaftliche Status oder das Geschlecht der Autorinnen und Autoren keine Rolle spielen. Forschungsergebnisse belegen eindrucksvoll, dass Herausgeberinnen und Herausgeber – allen redlichen Absichten zum Trotz – bestimmten unbewussten Vorbehalten unterliegen. Dies führt etwa dazu, dass Beiträgen männlicher Autoren oftmals eine höhere wissenschaftliche Qualität zugesprochen wird und diese dann eine höhere Aussicht haben, zur Veröffentlichung angenommen zu werden, als Beiträge von Autorinnen.
Double-Blind-Peer-Review-Verfahren bei der NSW heißt: Nicht wir als Herausgeberinnen und Herausgeber entscheiden über die Annahme von Beiträgen. Es sind vielmehr Gutachterinnen und Gutachter aus dem Kreis unseres Wissenschaftlichen Beitrags und der Erweiterten Redaktion, die diese Entscheidung treffen. Die Erfahrungen aus den ersten Durchgängen des Review-Verfahrens stimmen uns sehr positiv, dass dadurch eine offene, d.h. diskriminierungsfreie, Auswahl qualitativ hochwertiger Beiträge erfolgt. Nichtsdestotrotz werden wir die Prozesse zukünftig sorgsam begleiten, regelmäßig evaluieren und ggf. anpassen.
Die Etablierung von Open Access und Peer-Review-Verfahren verbindet die NSW mit einem weiteren Anliegen. Für Aufsätze ist eine Zeichenbegrenzung von 35.000 Zeichen und für Anmerkungen und Rezensionen von 8.000 Zeichen vorgesehen. Hiermit möchten wir dem Trend hin zu überlangen Beiträgen entgegen wirken – kürzere Beiträge fördern unserer Überzeugung nach Prägnanz und Austausch. Die NSW antwortet damit auch einen internationalen Trend, der etwa von der Harvard Law Review initiiert und dem bereits viele weiteren US-amerikanischen Law Journals gefolgt sind.
Uns bleibt zuletzt all jeden zu danken, die zu dieser ersten Ausgabe beigetragen haben – den Autorinnen und Autoren für die Einreichung von Beiträgen zu einer erst in der Gründung befindlichen Zeitschrift, den Gutachterinnen und Gutachtern für die Übernahme des zeitintensiven Reviews. Wir danken auch unserem Redaktionsteam, Frau Laureen Baltz, Frau Julia Priegel und Herrn Erik Warschkow für ihr ihr überragendes Engagement und ihr Herzblut, das sie in die Gestaltung des Internetauftritts und die erste Ausgabe haben einfließen lassen.
Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir nun viel Freude bei der Lektüre der ersten Ausgabe. Sollten Sie zukünftig keine weitere Ausgabe der NSW verpassen wollen, können Sie sich für unseren Newsletter anmelden. Zudem können Sie uns auch auf Instragram xx (wie heißt unser Kanal?) folgen. Wir werden zukünftig quartalsmäßig erscheinen, d.h. die nächste Ausgabe der NSW werden Sie im Mai 2024 lesen können.

Die Herausgeberinnen und Herausgeber
Victoria Ibold Kristina Peters Nina Schrott Thomas Steenbreker
(um das persönlicher zu gestalten, könnten wir auch unsere Unterschriften einfügen. Muss nur checken, ob man Grafiken auf die Seite einfügen kann…) (Kann man! Links oben auf das Plus, dann Kann man einen Block einfügen, der auch ein Bild sein kann; -Erik)