BGH, Beschluss vom 8.10.2024 – 5 StR 382/24
A. Sachverhalt (6) Der Angeklagte und die Lebensgefährtin der Nebenklägerin kannten sich aus der sogenannten Swinger-Szene; spätestens seit 2018 oder 2019 gab es indes keine sexuellen Kontakte mehr zwischen ihnen.…