Die „Neue Strafrechtswissenschaft“ (NSW) ist eine reine Online-Zeitschrift, in der quartalsmäßig wissenschaftliche Beiträge zu grundlegenden Fragestellungen des deutschen, europäischen und internationalen Strafrechts veröffentlicht werden.

Es gibt folgende Rubriken:

  • Aufsätze (max. 35.000 Zeichen, ca. 12 Seiten)
  • Entscheidungsanmerkungen und Rezensionen (max. 8.000 Zeichen, ca. 3 Seiten; versteht sich bei Entscheidungsanmerkungen exklusive Sachverhalt und Entscheidungsgründen). In Einzelfällen (bspw. bei einer besonders umfangreichen Entscheidung oder der Rezension von Sammelwerken) ist eine Überschreitung der Zeichenbegrenzung nach Rücksprache mit der Redaktion möglich.

Die Zeichenzahl bezieht Leerzeichen und Fußnoten mit ein.

Bitte schicken Sie Ihr Manuskript ausschließlich in elektronischer Form als unformatiertes Word-Dokument (.doc/.docx) an nsw@jura.uni-muenchen.de. Gerne könne Sie für Ihr Manuskript auch die folgenden word-Formatierungsvorlagen verwenden: (1) word-Formatierungsvorlage für Aufsätze (2) word-Formatierungsvorlage für Entscheidungsanmerkungen.

Hier  finden Sie die redaktionellen Richtlinien zur Abfassung von Manuskripten – wir bitten um Beachtung.

Nach Einsendung Ihres Manuskripts erfolgt ein Peer-Review-Verfahren (double-blind), wobei eine inhaltliche Begutachtung erfolgt. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats übernehmen die Begutachtung von Beiträgen aus der Rubrik „Aufsätze“. Die Begutachtung von Beiträgen aus der Rubrik „Entscheidungsanmerkungen“ und „Rezensionen“ obliegt den Mitgliedern der Erweiterten Redaktion. Hinsichtlich angenommener Beiträge erfolgt eine formale Korrektur der Beiträge durch die Redaktion. Die endgültige Veröffentlichungsfreigabe obliegt den Autor:innen. Die Veröffentlichung des Beitrags erfolgt durch Upload auf der Website https://nsw-online.com.

Zum genauen Ablauf des Peer-Review-Verfahrens:

Nach Eingang und Anonymisierung des Manuskripts wird dieses von den Herausgeber:innen daraufhin geprüft, ob ein sog. „Desk Reject” vorzunehmen ist. Ein solcher wird nur dann ausgesprochen, wenn der Beitrag offensichtlich aus thematischen oder qualitativen Gründen nicht für eine Veröffentlichung in der Zeitschrift in Betracht kommt. Ist dies nicht der Fall, wird das Manuskript einem geeigneten und verfügbaren Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats bzw. der Erweiterten Redaktion zugeleitet. Dieses kann die Empfehlung aussprechen, den Beitrag abzulehnen, ihn uneingeschränkt bzw. „nach geringfügigen Änderungen” oder nur nach „erheblichen Änderungen” anzunehmen. Die Empfehlung erfolgt als schriftliches Votum, das nach Verfahrensabschluss seinerseits anonymisiert den einreichenden Personen zugeleitet wird. Im Falle von nur „geringfügigen Änderungen“ wird den Autor:innen das Votum mit den empfohlenen Änderungen zugeleitet und die Möglichkeit zur Überarbeitung des Manuskripts gegeben. Die endgültige Annahme erfolgt in diesem Fall durch die Herausgeber:innen ohne nochmaliges Durchlaufen des Peer-Review-Prozesses. Wird eine Annahme dagegen nur unter dem Vorbehalt von „erheblichen Änderungen” empfohlen, wird den Autor:innen das Votum mit den geforderten Änderungen zugeleitet und grundsätzlich die Möglichkeit zur Überarbeitung des Manuskripts sowie zur Stellungnahme zum Votum gegeben. Die Herausgeber:innen haben die Möglichkeit, eine nochmalige Überarbeitung durch die Autor:innen abzulehnen, sofern sie davon überzeugt sind, dass auch eine umfassende Überarbeitung die im Votum monierten Punkte nicht hinreichend beheben kann. Anderenfalls wird das überarbeitete Manuskript einschließlich etwaiger Anmerkungen im Anschluss nochmals in den Peer-Review-Prozess gegeben. Empfiehlt das Beirats-/Redaktionsmitglied, das den Peer-Review-Prozess durchgeführt hat, eine Ablehnung des überarbeiteten Manuskripts, sind die Herausgeber:innen an diese Entscheidung gebunden. Empfiehlt das Beirats- /Redaktionsmitglied eine vorbehaltlose Annahme oder eine Annahme mit „geringfügigen Änderungen”, haben die Herausgeber:innen aufgrund ihrer Herausgeber:innenverantwortung die Möglichkeit, ein „Overruling” des Votums des Beirats-/Redaktionsmitglied vorzunehmen und den Beitrag dennoch abzulehnen.

Rechtseinräumung: Mit Übersendung des Manuskripts wird der NSW das Recht eingeräumt, den Beitrag auf der Website der NSW zu veröffentlichen. Ebenso wird für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form eingeräumt. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Die Autor:innen versichern, dass sie über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Beitrages inklusiver aller in ihm enthaltenen Tabellen, Abbildungen, Grafiken und Zeitschriften verfügen.

Zudem bestätigen die Autor:innen, dass es sich bei dem übersandten Manuskript um einen Originalbeitrag handelt, der ausschließlich der NSW angeboten wird.

Die Veröffentlichung der Beiträge erfolgt unter der CreativeCommons-Lizenz BY-ND 4.0. Zulässig sind danach der Download und die Weiterverteilung des Werks unter Nennung der Fundstelle.

Für die Veröffentlichung entstehen den Autor:innen keinerlei Kosten. Ein Honoraranspruch entsteht nicht.

Um die Zugänglichkeit und Auffindbarkeit der Beiträge zu erhöhen, erhalten diese jeweils eine individuelle DOI-Nummer. Die Beiträge werden neben der Archivierung auf der NSW-Website im Open Access-Repositorium <intR>²Dok abgelegt, sodass ein offener und kostenfreier Beitragszugang dauerhaft sichergestellt ist.

Für den Inhalt eines Beitrags tragen allein die Autor:innen die Verantwortung; die Meinung der Herausgeber:innen/Schriftleitung/Erweiterten Redaktion wird durch den Abdruck eines Beitrags nicht wiedergegeben.

Interessenkonflikte und ethisches Fehlverhalten

Die NSW orientiert sich an den Richtlinien des Committee on Publication Ethics – COPE. Auf die folgenden Grundsätze soll in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen werden:

  • Respektvolle Feedback-Kultur: Die Herausgeber:innen und Peer-Reviewer:innen achten darauf, dass während des gesamten Peer-Review-Verfahrens ein respektvoller Tonfall gewahrt und ausschließlich sachliche Kritik geäußert wird.
  • Interessenkonflikte: Es wird erwartet, dass Autor:innen sowie Peer-Reviewer:innen gegenüber den Herausgeber:innen ausdrücklich auf potentielle Interessenkonflikte hinweisen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere vor, wenn ein Beitrag in einem Zusammenhang mit einer gutachterlichen, rechtsanwaltlichen oder unternehmerischen Tätigkeit steht. Über Vorwürfe eines Fehlverhaltens von Autor:innen oder Reviewer:innen entscheiden die Herausgeber:innen.

Beschwerden hinsichtlich der Beachtung der ethischen Grundsätze sind zu richten an: nsw@jura.uni-muenchen.de.